Werden Fotografen von Kunden mit einer Fotoproduktion beauftragt, liegen den Aufträgen immer Verträge zwischen beiden Parteien zu Grunde. Diese Verträge werden aufgrund stets ähnlicher Abläufe geschlossen, die sich in vier Phasen aufteilen lassen.
Nachdem unsere Gastautorin Dorothe Lanc, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht und Justiziarin des Berufsverbandes Freie Fotografen und Filmgestalter (BFF) e.V., im ersten Teil des Beitrags „Vertragsrecht für Fotografen“ bereits wichtige Informationen rund um die Vertragsanbahnung besprochen hat, geht sie im zweiten Teil auf den anschließenden Vertragsabschluss (Annahme des Produktionsauftrags), die Vertragsdurchführung (Fotoproduktion und Abnahme der Fotos) und die Rechnungsstellung genauer ein.
In Kooperation mit:
Die BFF Akademie ist die Exzellenz-Plattform des BFF Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. und wurde geschaffen, um die professionelle Expertise der Mitglieder erfahrbar zu machen.
Fotograf:innen und Filmgestalter:innen, die ihre Expertise kreativ und konzeptionell auf das nächste Level bringen möchten, sind hier goldrichtig. Denn die BFF Akademie ist DAS Forum zum Austausch von professionellem Know-How und Insider-Wissen aus dem Bereich der Bildgestaltung.
1. Vertragsabschluss: Annahme und Inhalt eines Produktionsvertrags
Wie in Teil 1 des Beitrags “Vertragsrecht für Fotografen” bereits erläutert wurde, führt die Aufforderung an den Fotografen, die Kosten einer Bildproduktion zu kalkulieren, noch nicht zu einem Vertragsabschluss mit dem Kunden. Die Gestaltung des Kostenvoranschlags gehört noch zur vorvertraglichen Vertragsanbahnungsphase, in der verhandelt wird und deren Ausgang noch offen ist. Ein Vertrag wird erst im Zuge der folgenden Punkte geschlossen.
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