8.500 Euro für eine zwölf Jahre alte Fototapete oder auch von Recht und Gesetz und Omas Tapete: Dieser aktuelle Gerichtsstreit könnte nicht skurriler sein – und zeigt die Auswüchse von Urheberrechtsstreits für Bilder im Internet.
Ein Gerichtskrimi spielt sich in der Bundesrepublik ab, der einem „Courthouse-Thriller“ von John Grisham entsprungen sein könnte. Nach „Die Firma“, „Die Akte“ und „Die Jury“ jetzt: Die Wand. Was war passiert? 2006 übergibt eine alte Frau ihr Haus an ihre Enkeltochter und behält das Wohnrecht. 2012 wird die Wohnung renoviert. 2015 wird die Wohnung im Internet als Ferienwohnung angeboten, im Inserat finden sich Bilder des Wohnzimmers inklusive Fototapete.
Dann überschlagen sich die Ereignisse. 2023 wird die Enkeltochter abgemahnt und der Fall kommt vor mehrere Gerichte. Der Fotograf, der das Motiv der Fototapete einst fotografierte und die Nutzungsrechte der Herstellerfirma der Tapete übertrug, sieht durch die Bilder der Wohnung im Internet sein Urheberrecht verletzt. Auch der Malermeister, der die Tapete so leichtfertig gekauft und im Rahmen eines Auftrags an die Wand angebracht hat, ist Teil dieses juristischen Kammerspiels. Falls es zur Revision kommt (diese wurde bereits beantragt), beläuft sich der Streitwert auf 8.500 Euro – für eine zwölf Jahre alte Tapete im Wert von 22 Euro.
Wir sind gespannt, wie der hochbrisante Fall ausgeht.
Der ganze Fall kann hier eingesehen werden: https://www.justiz.nrw/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2024/14_O_60_23_Urteil_20240418.html
Hier finden sich auch die Originalbilder, der Steintapete.
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