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Stellungnahme des BFF zu KI-Bildgeneratoren & Data Mining

  • 28. März 2023
  • fotoPRO Redaktion
BFF Akademie-Programm 2023; Bild: Courtesy of BFF Akademie
BFF Akademie-Programm 2023 Herobild; Bild: Courtesy of BFF Akademie
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KI-Text-Tools wie ChatGPT sorgen gegenwärtig für Schlagzeilen. Weniger Aufmerksamkeit finden hingegen KI-Bildgeneratoren, die seit 2022 enorme Fortschritte machen – und das Potenzial haben, die Kreativwirtschaft nachhaltig zu verändern. In dieser Stellungnahme des BFF bezieht der Verband zu KI-Bildgeneratoren & Data Mining Stellung.

Die Fotografinnen und Fotografen im Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter (BFF) zählen seit jeher zu den Kreativen, die innovative Technologien stilprägend in ihre Arbeit integrieren – von der Werbefotografie über Reportage, Mode- und Porträt- bis hin zu künstlerischer Fotografie. Doch KI-Bildgeneratoren sind weit mehr als nur eine neue Technologie, denn sie nutzen die Werke von Urheber:innen, um mittels DeepLearning daraus neue Bilder zu erzeugen und zu vermarkten.

Mit dieser Stellungnahme zu KI-Bildgeneratoren & Data Mining möchte der BFF dazu beitragen, die öffentliche und politische Diskussion auf eine breitere Basis zu stellen. Insbesondere geht es nach Einschätzung des BFF darum, das Augenmerk auf durch die KI-Technologie veränderten Bedingungen für Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Verwertungsrechte von professionellen Fotograf:innen und Filmschaffenden zu lenken. Und für diese Rechte einzutreten.

Stellungnahme des BFF

Schutz des Urheberrechts

KI-Bildgeneratoren nutzen urheberrechtlich geschütztes Material. Allein für die gegenwärtig maßgebliche Datenbank Laion-5b wurden nach Angaben der Entwickler 5,85 Milliarden Bilder erfasst, um die KI der Bildgeneratoren zu trainieren. Die Nutzung erfolgte ohne Wissen und Zustimmung der Urheber:innen. Sie müssen mitansehen, wie ihre eigenen Werke durch eine fremde Technologie wirtschaftlich ausgewertet und von ihr für eigene Zwecke fruchtbar gemacht werden. Das ist eine Ungerechtigkeit.

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Die Nutzung der Trainingsdaten verletzt außerdem die Bild- und Persönlichkeitsrechte einer immens großen Zahl von natürlichen Personen. Das reicht von Menschen-Aufnahmen – beispielsweise auch von besonders schutzbedürftigen und daher auch gesetzlich streng geschützten Personengruppen wie Kindern – bis hin zu Urheberpersönlichkeitsrechten.

Schutz der Verwertungsrechte

Die Betreiber der KI-Bildgeneratoren verfolgen das Ziel, mit der Technologie wirtschaftliche Vorteile zu gewinnen. Dazu nutzen sie Material, für das sie bislang keine Vergütungen geleistet haben. Das Urheberrecht soll dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werkes sichern. Dieser Grundsatz wird hier missachtet. Denn es gibt bislang keinerlei Absichtserklärung, die Kreativen an den erwartbaren großen Erlösen zu beteiligen.

Gesetzliche Regelungen zum Schutz der Werke und der Wirtschaftlichkeit sind unumgänglich

Nach unserer festen Überzeugung brauchen Künstler:innen und Kreative einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen, der die Rechte der Kreativwirtschaft wahrt:

  • zum Schutz bestehender und zukünftiger Werke, die von Menschenhand resp. Kreativen geschaffen wurden
  • zur Kennzeichnung von mit KI erzeugten Bildern und anderen Werken
  • zur Beteiligung an Gewinnen aus jeglicher Nutzung des für die KI verwendeten Materials

Es braucht eine differenzierte öffentliche Debatte über den Umgang mit den neuen technischen Möglichkeiten. Es braucht Klarheit über die Aufgaben, die sich der Gesellschaft im Umgang mit den ethischen Herausforderungen durch die KI stellen.

Zur wirtschaftlichen Bedeutung der Kreativwirtschaft

Seit mehr als 100 Jahren bildet das Urheberrecht die Basis für die Wertschöpfung der deutschen Kreativbranche. In der Kreativwirtschaft arbeiten 1,8 Millionen Menschen – mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr. Die ungeschützte disruptive Veränderung der Kreativwirtschaft hat das Potenzial, einer signifikant hohen Anzahl kreativ tätiger Menschen die wirtschaftliche Basis zu entziehen – und damit ein wesentliches Element unserer pluralistischen Gesellschaft entscheidend zu schwächen.

BFF unterstützt Stellungnahmen von Ethikrat und der AOP (Association of Photographers, UK)

Der Deutsche Ethikrat hat am 20. März 2023 eine Stellungnahme zur KI veröffentlicht. In der Pressemeldung dazu heißt es: „Bei Regelungen zur KI muss den Anforderungen an Sicherheit und Schutz vor Missbrauch, Datenschutz sowie dem Schutz von intellektuellem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen in angemessener Weise Rechnung getragen werden.“ Und weiter: „Ziel und Richtschnur ethischer Bewertung muss immer die Erhöhung menschlicher Autorschaft sein.“ Dieser Empfehlung des Ethikrates schließt sich der BFF an.

Der AOP, die britische Schwesterorganisation des BFF, formuliert: „Wir müssen unbedingt die Rechte der Fotografen als menschliche Schöpfer in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen, dass sie weiterhin Anreize haben, originelle und visionäre Bilder zu schaffen. Der Wunsch nach wirtschaftlichem Wachstum durch KI und damit verbundene Technologien sollte nicht auf Kosten der bereits sehr erfolgreichen britischen Kreativwirtschaft gehen. KI sollte die Kreativbranche unterstützen und nicht mit ihr konkurrieren.“ Auch diese Einschätzung teilt der BFF.

Im Schulterschluss mit anderen Verbänden der Kulturwirtschaft bietet sich der BFF als Kompetenzpartner an, um ethisch-rechtliche Vorgaben zur Nutzung von KI-Technologien zu entwickeln – und gemeinsam die Voraussetzungen zu schaffen, dass KI-Wirtschaft den Kreativ-Kulturschaffenden wirkliche Chancen bietet.


Weitere Beiträge zum Thema “Künstliche Intelligenz“:

  • KI-Photo-Award 2023 gestartet
  • Photo+Medienforum Kiel – KI-Workshop mit Silke Güldner und Robert Kneschke
  • Visual Recognition Service (VRS) von Picturemaxx: Verschlagwortung mit Künstlicher Intelligenz
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  • Künstliche Intelligenz
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