Der polnische Unternehmer Rafal Brzoska, Gründer des Paketdienstleisters InPost SA, hat erfolgreich gegen Meta geklagt. Im Streit ging es um KI-generierte Deepfake-Anzeigen, die Bilder von ihm und seiner Frau, der Moderatorin Omenaa Mensah, ohne Zustimmung nutzten.
263 Deepfake-Anzeigen entdeckt
Im Juli 2024 entdeckte Brzoska 263 Anzeigen auf Facebook und Instagram, die seine Bilder verwendeten, um Nutzer auf betrügerische Investitionsplattformen zu locken. Nach einer Beschwerde bei der polnischen Datenschutzbehörde UODO wurde im August eine dreimonatige Sperre gegen Meta verhängt. Das Unternehmen durfte in diesem Zeitraum keine ähnlichen Anzeigen mehr veröffentlichen.
Doch die Maßnahme zeigte kaum Wirkung: Laut Brzoska tauchten weiterhin neue manipulierte Inhalte auf Metas Plattformen auf (Quelle: Bloomberg, englisch).
Gericht verhängt Strafen bei Verstößen
Ein polnisches Gericht hat nun entschieden, dass Meta für jedes erneute Auftauchen von Deepfake-Anzeigen mit Bildern von Brzoska und Mensah Strafen zahlen muss. Diese Regelung gilt für die Dauer von einem Jahr. (Quelle: tvpworld, englisch).
In einem Beitrag auf X (ehemals Twitter) äußerte sich Brzoska:
„Das Gericht hat uns die maximale Sicherheitsmaßnahme gewährt. Jedes weitere Deepfake wird mit einer finanziellen Strafe geahndet.“
Signalwirkung für den digitalen Raum
Brzoska sieht das Urteil als Erfolg im Kampf gegen unautorisierte Nutzung von Bildern und Deepfake-Technologien. Er rief dazu auf, ähnliche Fälle öffentlich zu machen und rechtlich durchzusetzen, um individuelle Rechte im digitalen Raum zu stärken.
Meta unter globalem Druck
Das Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Meta weltweit wegen der Verbreitung von Deepfake-Anzeigen in der Kritik steht. In den USA darf beispielsweise der australische Milliardär Andrew Forrest Meta wegen Deepfake-Werbung verklagen (mehr auf Reuters), in der er fälschlicherweise als Unterstützer von Kryptowährungsbetrug dargestellt wurde.
Fazit
Der Fall Brzoska zeigt, dass rechtliche Maßnahmen gegen Deepfake-Inhalte möglich sind. Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Privatsphäre und erhöht den Druck auf Plattformbetreiber wie Meta, entschlossener gegen die Verbreitung betrügerischer Inhalte vorzugehen.
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