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Deutscher Fotorat: Stellungnahme zum Gerichtsverfahren gegen KI-Trainingsdaten

  • 16. April 2024
  • fotoPRO Redaktion
der Deutsche Fotorat
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KI-Bildgeneratoren basieren auf KI-Modellen, die mit Milliarden von Fotos trainiert werden. Wie der Deutsche Fotorat in einer Pressemitteilung schreibt, stammen diese Bilder zum großen Teil aus dem Internet, ohne dass die Bildautor:innen davon wissen oder der Nutzung zugestimmt haben. Ein Fotograf geht nun vor Gericht und wehrt sich gegen die Verwendung seiner Bilder. Der erste Prozess in Deutschland zu diesem komplexen Thema startet am 25. April 2024 vor dem Landgericht Hamburg. Der Deutsche Fotorat begrüßt in einer Stellungnahme den Beginn der juristischen Klärung.

Stellungnahme des Deutschen Fotorats

Erstes Gerichtsverfahren um die Nutzung von Fotografien zum Training von KI-Modellen. Deutscher Fotorat begrüßt den Beginn der juristischen Klärung.

Am 25. April beginnt vor dem Landgericht Hamburg der erste Prozess in Deutschland, in dem sich ein Fotograf dagegen wehrt, dass seine Bilder zum Training von KI-Bildgeneratoren verwendet werden. Damit wird ein Verfahren in Gang gesetzt, von dem sich viele Kreative die Stärkung ihrer Rechte erhoffen
gegenüber der explosionsartig expandierenden Branche der KI-Anbieter, deren Erzeugnisse immer stärker in Konkurrenz zum Werk menschlicher Urheber stehen.

Bildgeneratoren mit Künstlicher Intelligenz werden in einer sogenannten Trainingsphase mit Milliarden von Fotos gefüttert, die zum größten Teil aus dem Internet stammen, also etwa von Webseiten der Fotografinnen und Fotografen, Posts auf Social-Media-Plattformen oder anderen online zugänglichen Veröffentlichungen. In den allermeisten Fällen geschieht dies ohne Wissen oder Zustimmung der BildautorInnen. Ob dies rechtlich zulässig ist, gilt unter JuristInnen als umstritten.

Urheberrechtsanwalt Sebastian Deubelli richtet seine Klage gegen den wichtigsten Lieferanten solcher Trainingsdaten. Dabei geht es um den ersten Schritt des KI-Trainings – die Erfassung von Bildern in der Datenbank “LAION 5B”. Dieses Verzeichnis mit mehr als fünf Milliarden Bildern liegt vielen aktuellen Bildgeneratoren zugrunde. Im Mittelpunkt der juristischen Bewertung stehen zwei Fragen: Kann sich der gemeinnützige LAION e.V. bei seiner Sammlung auf Ausnahmen vom Urheberrecht berufen, die eigentlich für Analysen in der wissenschaftlichen Forschung geschaffen wurden? Und dürfen diese Daten kommerziellen Anbietern von Bildgeneratoren zur Verfügung gestellt werden, ohne dass die Fotografinnen und Fotografen dem zugestimmt haben und eine Vergütung erhalten?

Die Bedeutung des Verfahrens geht somit weit über den konkreten Fall hinaus, in dem ein Fotograf die Löschung seiner Bilder aus der LAION-Datenbank fordert. Sollte die Herkunft der Trainingsdaten juristisch angreifbar sein, könnte in einem nächsten Schritt auch Anbietern von KI-Bildgeneratoren der Verkauf ihrer Dienste erschwert werden.

Der Deutsche Fotorat begrüßt den Vorstoß, die komplexe Materie vor ein deutsches Gericht zu bringen. Das Verfahren sendet ein wichtiges Signal an Kreative, die derzeit keine Möglichkeit haben, die Entwicklung der KI-Werkzeuge mitzubestimmen oder am Erfolg der Generatoren zu partizipieren, die mit Hilfe ihrer Werke entstanden sind.

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